Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt.
Dürfen volljährige Menschen mit geistiger Behinderung zukünftig wählen?
Gemäß einem Bericht der Lebenshilfe Bundesvereinigung könnte das bald der Fall sein, denn das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Der Ausschluss ist Verfassungswidrig.
Mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung durften in Deutschland nicht wählen. Nicht bei Bundestagswahlen und nicht bei Europawahlen. Schon lange fordert die Lebenshilfe, dass dieses Unrecht ein Ende haben muss.
Bundesverfassungsgericht sagt: Das ist verfassungswidrig!
Einen Ausführlichen Bericht zu der Thematik gibt es auf der Internetseite der Lebenshilfe Bundesvereinigung.
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